Eine effiziente Ausbildung mit viel Einfühlungsvermögen
Durch meine langjährige Erfahrung und meiner grossen Menschenkenntnis kann ich das Lernen individuell den Menschen anpassen. Ich biete eine professionelle, aber zugleich verständnisvolle Ausbildung an.
‘Beim Autofahren ist es wie beim Fussball: Viel Training und ein guter Fahrlehrer als Coach haben mir jenen Respekt mit auf den Weg gegeben, den es braucht, um sicher ans Ziel zu kommen’ (Diego Benaglio erinnert sich an seine Fahrausbildung zurück)
Kontaktiere mich ohne Hemmungen, ich gebe Dir gerne Auskunft. Direkter Link zu meiner Person unter der Seite Portrait.
Kategorie B, Auto
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Antragsformular zum Drucken für alle Kategorien
Voraussetzungen:
Kosten
Fahrlektionen im Abonnement bar oder via Twint | CHF 95 pro Lektion |
Abonnement zu 10 Fahrlektionen (Fr. 950.-- ) müssen bei Beginn der ersten Fahrlektion bezahlt werden. | |
Fahrlektionen einzeln im Fahrschulwagen, bar/Twint | CHF 100 pro Lektion |
Führerprüfung Simulation und Feedback | CHF 125 |
Auffrischungsfahrt, 1h | CHF 125 |
VKU, (Intensiv- und Wochendkurse leicht höher) | CHF 200 |
Administrationspauschale | CHF 100 |
Motorrad, Fahrlektion einzeln | CHF 95 pro Lektion |
Eine Lektion ist 45 Minuten
30 Jahre Erfahrung oder mehr? Wissen auffrischen?
Was Sie erwarten dürfen: Kontrolle von korrektem Fahren, systematische Überprüfung der im Alter häufig vorkommenden Fahreinschränkungen, Tipps und Übungen für sicheres Fahren, Besprechung individueller Vorsichtsmassnahmen, Protokoll
Link zur Seite (Auffrischungsfahrten)
Trainings onroad und offroad - Nahe des Teers und Staub in der Nase
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Fahren mit 17
Lernfahrten mit Personenwagen ab 17 Jahren: Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.
Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2021
Fahrgemeinschaften haben Vorrechte
Fahrgemeinschaften können die Umwelt- die Verkehrsbelastung verringern. Mit dem neuen Symbol «Mitfahrgemeinschaft» können Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegiert werden. Im fahrenden Verkehr kann das Symbol mit dem Wort «ausgenommen» auf einer Zusatztafel zu den Signalen «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn» verwendet. Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind.
Im ruhenden Verkehr kann das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» auf einer Zusatztafel zusammen mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren mit Parkscheibe» und «Parkieren gegen Gebühr» verwendet werden. Auf so gekennzeichneten Parkierflächen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind. Für die Wegfahrt ist keine Mindestbesetzung nötig.
Diese Fahrassistenzsysteme werden ab 1.7.2022 obligatorisch
Dank Fahrassistenzsystemen ereignen auf den Schweizer Strassen weniger Unfälle. In vielen Autos sind sicherheitsrelevante Assistenzsysteme noch nicht serienmässig verbaut. Genau das ändert eine neue EU-Verordnung, welche die Schweiz vollumfänglich übernimmt.
Ab Juli 2022 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeugmodelle mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein. Zwei Jahre später werden in der EU keine Fahrzeuge mehr neu zugelassen, welche nicht über diese Sicherheitssysteme verfügen.
Übersicht der bis 2026 geplanten Fahrassistenzsysteme