2-Phasen-Kurs

Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) oder der Kategorie A (Motorräder) bestellt, erhält nach bestandener praktischer Prüfung den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Während dieser Zeit müssen sie sich weiterbilden. Nach Ablauf der 3 jährigen Probezeit und nach dem Besuch der beiden Kurse wird der definitive Führerausweis ausgestellt.

Bei Entzug des Ausweises in der Probezeit verlängert sich diese um ein Jahr. Bei einem zweiten Entzug muss der Neulenker einen neuen Lernfahrausweis beantragen und ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen. Den neuen Lernfahrausweis bekommt man frühestens ein Jahr nach der letzten Widerhandlung.

Die Weiterbildung kann mit dem Auto oder Motorrad besucht werden. Die Motorradkategorie A1 fällt nicht unter diese Regelung.

Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss nur noch einen Weiterausbildungstag absolvieren und zwar grundsätzlich den neuen.

Wer Ende 2019 über einen Führerausweis auf Probe verfügt, kann anstelle des neuen WAB-Tages den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren.

Kurstag
Der Inhalt des Kurses soll das Bewusstsein der Kursteilnehmer/Innen für die eigenen Fahrfähigkeiten weiter entwickeln, ihr Verkehrssinn optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiter verbessern. Bei Übungen zum Thema Bremsen soll die Bereitschaft für eine perfekte Notbremsung verbessert werden.

Hast Du noch Fragen?
Hier kannst Du sie an mich richten. asi-meier@bluewin.ch

Übung macht den Meister
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