2-Phasen-Kurs
Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) oder der Kategorie A (Motorräder) bestellt, erhält nach bestandener praktischer Prüfung den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Während dieser Zeit müssen sie sich weiterbilden. Nach Ablauf der 3 jährigen Probezeit und nach dem Besuch der beiden Kurse wird der definitive Führerausweis ausgestellt. Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss nur noch einen Weiterausbildungstag absolvieren und zwar grundsätzlich den neuen. Wer Ende 2019 über einen Führerausweis auf Probe verfügt, kann anstelle des neuen WAB-Tages den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. |
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